6 Jahre Mazda Herstellergarantie

Die neue 6 Jahre Mazda Garantie

Glücklicherweise sind unsere Mazdas sehr zuverlässig. Dennoch waren umfangreiche Fahrzeuggarantien für unser Team von Autohaus Zurell schon immer sehr wichtig.

In der Vergangenheit hatten wir, ohne zusätzliche Kosten für den Kunden, bereits eine 5-Jährige Absicherung, bestehend aus 3-Jährigen Mazda Neuwagengarantie und einer 2 Jahre Anschlussgarantie der Car-Garantie AG, angeboten.

Umso mehr freut es uns, Ihnen mit Fahrzeugerstzulassung 03/2022, eine noch bessere 6 Jahres Mazda Herstellergarantie anbieten zu können.

Damit Sie sich umfassend über die neue 6 Jahres MAZDA Garantie informieren können, finden Sie nachfolgend die Ausschnitte zum Thema Garantieleistungen aus dem MAZDA SERVICE BORDBUCH (gültig ab Fahrzeugerstzulassung 03/2022)

Mazda Garantiebedingungen

 

1. ALLGEMEINES

Die Garantiebedingungen gelten für die Neuwagengarantie, die Garantie für die Hochvolt-Batterie (rein elektrisch angetriebener Fahrzeuge und Plug-in-Hybriden), die Garantie für die Kapazität der Hochvolt-Batterie (rein elektrisch angetriebener Fahrzeuge (BEV)), die Lackgarantie und Garantie gegen Oberflächenkorrosion sowie die Garantie gegen Durchrostung (im Folgenden unter „Mazda Garantie“ zusammengefasst). Mazda garantiert Ihnen, dass Ihr neues Mazda Fahrzeug bei der Übergabe durch den Mazda Händler frei von Material- und Herstellungsfehlern ist (Beschaffenheitsgarantie). Die Mazda Garantie erstreckt sich nicht auf Zubehör. Ansprüche auf Leistungen der Mazda Garantie bestehen nur bei nachweislichen Material- und Herstellungsfehlern und setzen voraus, dass die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungen einschließlich der Karosserieinspektionen und sonstiger Inspektionsarbeiten vorschriftsmäßig entsprechend den Herstellervorgaben ausgeführt worden sind. Die Mazda Garantie beginnt entweder mit dem Datum der Erstzulassung des Mazda Neufahrzeugs oder dem Tag, an dem es vom Mazda Händler an den Erstbesitzer übergeben wird. Es gilt das jeweils frühere Datum (Mazda Garantiestartdatum). Das exakte Mazda Garantiestartdatum ist im Digitalen Service Nachweis vermerkt. Sämtliche unter die Mazda Garantie fallenden Garantieleistungen sind auf die einschlägigen Garantiebedingungen und -laufzeiten beschränkt, wie nachfolgend detailliert beschrieben. Während der betreffenden Garantielaufzeiten ist die Mazda Garantie auf nachfolgende Fahrzeugbesitzer übertragbar. DURCH DIE BEDINGUNGEN DER MAZDA

GARANTIE WERDEN ETWAIGE GESETZLICHE SACHMÄNGELANSPRÜCHE VOM KÄUFER EINES MAZDA NEUFAHRZEUGS NICHT EINGESCHRÄNKT.

Bei Fragen zur Mazda Garantie steht Ihnen unser KUNDEN-INFORMATIONS-ZENTRUM

gerne zur Verfügung.

 

2. NEUWAGENGARANTIE

Im Falle von Material- oder Herstellungsfehlern deckt die Neuwagengarantie die Reparatur oder den Austausch des betroffenen Teils (gegen Neuteile oder nach unseren Qualitätsstandards überholte Bauteile) für 72 Monate ab dem Garantiestartdatum oder bis 150.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt.

 

 

3. GARANTIE FÜR DIE HOCHVOLT-BATTERIE                                    
(rein elektrisch angetriebener Fahrzeuge und Plug-in-Hybriden)

Bei einem Material- oder Herstellungsfehler deckt die Garantie für die Hochvolt-Batterie die Reparatur oder den Austausch (gegen Neuteile oder wiederaufbereitete Teile oder eine werksüberholte Hochvolt-Batterie mit einer zum Zeitpunkt der Reparatur angemessenen Kapazität) des betroffenen Teils ab dem Mazda Garantiestartdatum für 8 Jahre oder bis 160.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt.

 

 

4. GARANTIE FÜR DIE KAPAZITÄT DER HOCHVOLT-BATTERIE

(rein elektrisch angetriebener Fahrzeuge (BEV))

Diese Garantie bedeutet nicht, dass die Kapazität nicht im Laufe der Zeit und je nach Kilometerleistung abnimmt. Bei einem Absinken der Kapazität auf unter 70% des ursprünglichen Wertes zum Zeitpunkt der Auslieferung des Mazda Neufahrzeugs deckt die Garantie für die Kapazität der Hochvolt-Batterie die Reparatur oder den Austausch (gegen Neuteile oder wiederaufbereitete Teile oder eine werksüberholte Hochvolt-Batterie mit einer zum Zeitpunkt der Reparatur angemessenen Kapazität) des betroffenen Teils ab dem Mazda Garantiestartdatum für 8 Jahre oder bis 160.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt.

 

5. LACKGARANTIE UND GARANTIE GEGEN OBERFLÄCHENKORROSION

Im Falle von Lackschäden und/oder Oberflächenkorrosion deckt die Lackgarantie und die Garantie gegen Oberflächenkorrosion die Reparatur der betroffenen Lackschicht von Karosserieaußenblechen (ausgenommen hiervon sind Unterbodenflächen sowie sämtliche Komponenten der Abgasanlage, des Antriebsstrangs und der Radaufhängung) für 36 Monate ohne Kilometerbeschränkung ab dem Mazda Garantiestartdatum.

 

6. GARANTIE GEGEN DURCHROSTUNG

Im Falle von Durchrostung von innen nach außen bis zu einer Beeinträchtigung der Außenflächen der Karosserie deckt die Garantie gegen Durchrostung die Reparatur des betreffenden lackierten Karosserieblechs des Fahrzeugs (ausgenommen hiervon sind Unterbodenflächen sowie sämtliche Komponenten der Abgasanlage, des Antriebsstrangs und der Radaufhängung) ab dem Mazda Garantiestartdatum für einen Zeitraum von 12 Jahren ohne Kilometerbegrenzung.

 

 

7. GARANTIEAUSSCHLÜSSE

 

7.1 VERSCHLEISS

Die Mazda Garantie gewährt einen umfassenden Schutz vor allen Herstellungsfehlern für die jeweils zutreffende Garantielaufzeit. Bestimmte Komponenten unterliegen im Laufe der Zeit einem Verschleiß. Die Mazda Garantie deckt nicht Teile, die aufgrund von Verschleiß ausgetauscht oder repariert werden müssen, oder Beeinträchtigungen wie Verfärbung, Farbverlust, Alterungserscheinungen, Deformation, Flecken oder Schäden an verchromten Teilen, Lackierung, Gummiteilen, Kunststoffteilen, Verkleidungen, Lenkrad, Schaltknauf, Teppich, Sitzbezüge, Polsterung, Kunstleder und Zierleisten, die durch den täglichen Gebrauch, Abnutzung und Kontakt entstehen. Beispiele für Verschleißteile:

Wischerblätter, Antriebsriemen, Sicherungen, Bordnetzbatterien, Fernbedienungsbatterien, Leuchtmittel und Stoßdämpfer. Bitte beachten Sie, dass diese Liste nur beispielhaft ist und keine abschließende Liste aller Verschleißteile darstellt.

 

7.2 GERÄUSCHE

Die Mazda Garantie besteht nicht für normale Fahr- bzw. Fahrzeuggeräusche oder Vibrationen, die keinen Einfluss auf Funktion oder Qualität des Fahrzeuges haben bzw. dem Produktionsstandard entsprechen.

 

7.3 WARTUNGSKOSTEN

Die Mazda Garantie deckt nicht die Kosten für Wartungen und Inspektionen oder jeglicher damit verbundener Arbeiten wie z.B. Reinigung, Polieren, Schmierung oder Auffüllen. Des Weiteren schließt die Mazda Garantie nicht die Kosten für Kraftstoff, Öle, Kühlmittel, Frostschutzmittel, Hydrauliköle, Fette, Reinigungsmittel, Filterelemente und/oder andere Artikel ein, die im Rahmen der regelmäßigen Wartung gewechselt werden.

 

7.4 SCHÄDEN DURCH UNSACHGEMÄSSE NUTZUNG, UNFÄLLE ODER ÄNDERUNGEN AM FAHRZEUG

Schäden, die durch

  • unsachgemäße Nutzung des Mazda Fahrzeugs wie Überfahren von Bordsteinen, Überladen, Renneinsätze usw.
  • Ereignisse wie Kollisionen, Brand, Diebstahl, Unruhen usw.
  • Änderungen, Modifikationen, Umbauten usw.
  • den Einbau von Ersatzteilen oder Zubehörteilen, die nicht den Mazda Vorgaben entsprechen
  • unsachgemäße oder unzureichende Wartung, wie Nichteinhalten des Inspektions- und Serviceplans sowie
  • unsachgemäße Reparaturen hervorgerufen wurden, sind von der Mazda Garantie ausgeschlossen.

 

7.5 SCHÄDEN DURCH UMWELTEINFLÜSSE

Schäden durch sauren Regen, Industrie-Emissionen, Baumharz, Steine, Salz oder Chemikalien, schlechte Straßenzustände, Hagel, Sturm, Blitzschlag, Überschwemmungen, Steinschlag, Kratzer, Vogelkot, Vulkanasche, Naturkatastrophen und andere Einwirkungen höherer Gewalt sind von der Mazda Garantie ausgeschlossen.

 

7.6 VERÄNDERTER KILOMETERSTAND

Bei Mazda Fahrzeugen, deren Kilometerzähler manipuliert wurde oder deren tatsächlicher Kilometerstand nicht ermittelt werden kann, erlischt die Mazda Garantie.

 

7.7 REIFEN

Die an Mazda Fahrzeugen als Originalausrüstung montierten Reifen sind nicht von der Mazda Garantie gedeckt. Ihr Mazda Vertragshändler/ServicePartner wird jedoch etwaige Reifenreklamationen, die Sie melden, jederzeit an den entsprechenden Reifenhersteller weiterleiten.

 

7.8 AUSSCHLUSS VON ZUSATZKOSTEN UND FOLGESCHÄDEN

Die Mazda Garantie deckt ausschließlich die Kosten der Garantieleistungen. Von der Mazda Garantie sind keine weiteren Kosten gedeckt wie z.B. Verluste durch Fahrzeugausfall, Fahrzeugmiete, Abschleppen, Unterkunft, Reisekosten (Zug, Taxi usw.), Verdienstausfälle oder andere indirekte Kosten, Folgekosten oder Schadensersatzverpflichtungen oder Kosten aus Service- oder Reparaturleistungen, die nicht ausdrücklich im Mazda Service Bordbuch als Garantieleistung aufgeführt sind. Die Art, der Umfang, die Ausschlüsse und die Laufzeit der Mazda Garantie sind in diesem Heft detailliert beschrieben. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen nicht oder nicht ordnungsgemäß im Rahmen der Garantie ausgeführter Nachbesserungen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für etwaige Schäden an Körper oder Gesundheit.

 

 

8. GARANTIEBESCHRÄNKUNGEN

 

8.1 EINSTELLUNGEN IM RAHMEN DES SERVICE

Einstellarbeiten, die eventuell während der Einfahrzeit notwendig werden, sind für 3 Monate oder 6.000 km (je nachdem, was zuerst eintrifft) ab dem Mazda Garantiestartdatum gedeckt. Diese Deckung von Einstellarbeiten beschränkt sich auf Spureinstellung, Reifenauswuchtung, Ausrichten von Karosserieblechen, Bremsenreinigung, Einstellung der Feststellbremse, Keilriemen und Motoreinstellung.

 

8.2 KLIMAANLAGE

Das Nachfüllen des Kältemittels für die Klimaanlage ist für 12 Monate ohne Kilometerbeschränkung ab dem Mazda Garantiestartdatum gedeckt. Ist es jedoch notwendig, das Kältemittel im Zuge einer Reparatur auf Garantie an einer anderen Komponente aufzufüllen, ist das Auffüllen als Teil dieser Reparatur gedeckt.

 

8.3 BATTERIEN

Für Batterien (z.B. Bordnetzbatterien oder Batterien des Notrufsystems (e-Call)), gilt die Mazda Garantie für 3 Jahre ab dem Garantiestartdatum oder bis 100.000km, je nachdem, was zuerst eintritt. Für Hochvoltbatterien siehe Kapitel „GARANTIE FÜR DIE HOCHVOLT-BATTERIE“ sowie „GARANTIE FÜR DIE KAPAZITÄT DER HOCHVOLT-BATTERIE“.

 

8.4 LADEKABEL

Für mit dem Fahrzeug mitgelieferte Ladekabel (z.B. Mode 2 und Mode 3 Ladekabel) gilt die Mazda Garantie für 3 Jahre ab dem Garantiestartdatum oder bis 100.000km, je nachdem, was zuerst eintritt.

 

 

9. GELTUNGSBEREICH

Die Mazda Garantie gilt für Mazda Fahrzeuge, die in folgenden Ländern bzw. Regionen zugelassen sind und unter Normalbedingungen betrieben werden:

Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Färöer-Inseln, Finnland, Metropolitan-Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kreta, Kroatien, Kosovo, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei (europ. Teil), Ukraine (Kiew), Ungarn, Vatikanstaat, Weißrussland, oder Zypern.

Jeder Mazda Vertragshändler/ServicePartner in den oben aufgelisteten Ländern ist verpflichtet, Garantiereparaturen an Ihrem Mazda Fahrzeug gemäß den Mazda Garantiebedingungen durchzuführen.

 

 

10. VORAUSSETZUNGEN FÜR GARANTIEBERECHTIGUNG

 

10.1 EINSATZWEISE UND WARTUNG

Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen im Rahmen der Mazda Garantie ist, dass die vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungen einschließlich der Karosserieinspektionen und sonstiger Servicearbeiten entsprechend den Herstellervorgaben am Mazda Fahrzeug durchgeführt worden sind. Alle Mazda Vertragshändler/ServicePartner und unabhängigen Werkstätten haben über https://portal.mazdaeur.com Zugriff auf Reparatur- und Wartungsinformationen sowie die Wartungspläne.

 

Es ist äußerst wichtig, dass Ihr Mazda Fahrzeug zu den vorgeschriebenen Inspektionsintervallen gewartet wird. Die auszuführenden Arbeiten und Wartungsintervalle sind notwendig, um eine korrekte Funktion Ihres Fahrzeugs zu gewährleisten. Die von Mazda vorgegebenen Intervalle für regelmäßige Wartungen geben den maximalen Kilometerstand/Zeitabstand an, der nicht überschritten werden darf. Wartungen und Inspektionen müssen in kürzeren Zeitabständen erfolgen, wenn Ihr Mazda Fahrzeug extremen Temperaturen oder Umweltbedingungen wie übermäßigem Staub, Sand oder Salz ausgesetzt ist. Auch Fahrzeuge mit geringerer Jahreskilometerleistung als angegeben sind alle 12 Monate zu warten. Mit zunehmender Betriebszeit und steigender Laufleistung müssen zusätzliche Wartungsarbeiten regelmäßig ausgeführt werden. Zum Beispiel ist der Wechsel der Bremsflüssigkeit alle zwei Jahre notwendig, da sie Feuchtigkeit absorbiert, was zu einer Beeinträchtigung ihrer Eigenschaften führt. Im Allgemeinen werden ausgeführte Wartungen/Inspektionen im Digitalen Service Nachweis eingetragen und belegt. Der Digitale Service Nachweis speichert die gesamte Servicehistorie Ihres Mazda Fahrzeugs in einer gesicherten Datenbank. Nach der Durchführung einer Wartung ist der Digitale Service Nachweis von Ihrem Vertragshändler/ServicePartner entsprechend zu aktualisieren.

Bitte achten Sie daher darauf, dass die Wartung im Digitalen Service Nachweis eingetragen wurde und dass Sie davon einen gedruckten Auszug als Beleg erhalten.

 

Achtung:

Bitte bewahren Sie die Rechnungen für ausgeführte Wartungen/Inspektionen an einem sicheren Ort auf. Falls es Ihr Mazda Vertragshändler/ServicePartner versäumt hat, ausgeführte Wartungen im Digitalen Service Nachweis einzutragen, akzeptiert Mazda die entsprechenden Rechnungen als Beleg, dass die Wartungsarbeiten durchgeführt wurden.

Hinsichtlich der Lackgarantie und Garantie gegen Oberflächenkorrosion und der Garantie gegen Durchrostung bitten wir zu beachten, dass die vorgeschriebenen Karosserieinspektionen ausgeführt werden müssen. Mit den regelmäßigen Karosserieinspektionen sollen etwaige Karosserie- und Lackschäden erkannt werden, um zu gewährleisten, dass Sie viele Jahre Freude an Ihrem Mazda Fahrzeug haben. Die Ergebnisse der Karosserieinspektion sind im Karosserie-Prüfbericht zu dokumentieren.

Alle Mazda Vertragshändler/ServicePartner und unabhängigen Werkstätten haben über https://portal.mazdaeur.com Zugriff auf die notwendigen Formblätter für die Wartung einschließlich des Karosserie-Prüfberichts. Um die Lackgarantie und Garantie gegen Oberflächenkorrosion und die Garantie gegen Durchrostung aufrechtzuerhalten, müssen sämtliche erkannten Karosserie- und Lackschäden umgehend repariert werden. Die Ausführung von Karosserieinspektionen wird über die betreffenden Eingaben im Digitalen Service Nachweis sowie anhand des betreffenden Karosserie-Prüfberichts belegt. Achten Sie daher bitte darauf, dass Ihnen eine ausgefüllte Version des Karosserie-Prüfberichts als Nachweis für die ausgeführte Karosserieinspektion ausgehändigt wird. Ein Austausch des Kilometerzählers (Tachometers) muss im Digitalen Service Nachweis dokumentiert werden. Zur Aufrechterhaltung des Schutzes durch die Mazda Garantie und Gewährleistung einer zuverlässigen Leistung Ihres Mazda Fahrzeugs dürfen Reparaturen und Wartung nur von qualifizierten Fachwerkstätten durchgeführt werden.

Wir empfehlen, dass Sie sämtliche Wartungs- und Reparaturarbeiten bei einem Mazda Vertragshändler/ServicePartner ausführen lassen. Ihr Mazda Vertragshändler/ServicePartner kennt Ihr Mazda Fahrzeug genau und hat ein Eigeninteresse, Ihre Zufriedenheit sicherzustellen. Das Personal Ihres Mazda Vertragshändlers/ServicePartners nimmt regelmäßig an technischen Lehrgängen teil und die Werkstätten verfügen über die Spezialwerkzeuge und Mazda Original Ersatzteile, um Ihr Mazda Fahrzeug ordnungsgemäß warten und instandsetzen zu können. Ihr Mazda Vertragshändler/ServicePartner ist für die Aktualisierung des Digitalen Service Nachweises Ihres Fahrzeugs verantwortlich und händigt Ihnen einen gedruckten Auszug als Beleg für die Durchführung der vorgeschriebenen Wartung aus.

 

10.2 OBLIEGENHEITEN

Das Fahrzeug muss, wie im Abschnitt WARTUNG UND PFLEGE der Betriebsanleitung beschrieben, gewartet werden, um Schadensrisiken durch Umwelteinflüsse zu minimieren. Lackschäden, Oberflächenkorrosion oder Beeinträchtigungen des Korrosionsschutzes, die auf unterlassene Wartung oder äußere Einflüsse zurückzuführen sind, müssen unverzüglich vom Fahrzeugbesitzer auf eigene Kosten repariert werden.

 

10.3 GARANTIEFORDERUNGEN UND DEREN ZEITLICHE BESCHRÄNKUNG

Sie sind verpflichtet, Garantiefälle direkt nach deren Erkennung einem Mazda Vertragshändler/ServicePartner zu melden. Außerdem muss das Mazda Fahrzeug umgehend zu einem Mazda Vertragshändler/ServicePartner gebracht werden, damit Garantiereparaturen ausgeführt werden können. In jedem Fall müssen die Umstände, die der Garantieforderung zugrunde liegen, dem Mazda Vertragshändler/ServicePartner innerhalb der betreffenden Garantielaufzeit zur Kenntnis gebracht werden.

Garantieforderungen gemäß der Mazda Garantie sind auf einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag beschränkt, an dem der Kunde Kenntnis der Umstände erlangt oder an dem er sich bewusst wird, dass die besagten Umstände, zu einer Garantieforderung berechtigen.

 

 

11. GARANTIEREPARATUREN

Bitte beachten Sie, dass Reparaturen, die unter der Mazda Garantie erfolgen, nur von Mazda Vertragshändlern/ServicePartnern ausgeführt werden dürfen. Jeder Mazda Vertragshändler/ServicePartner ist verpflichtet, Garantiereparaturen gemäß den Mazda Garantiebedingungen kostenlos durchzuführen. Mazda behält sich in Einzelfällen auf Basis von objektiven Gründen das Recht vor, einen Mazda Vertragshändler/ServicePartner für eine Reparatur unter Mazda Garantie zu bestimmen. Jegliche Garantiereparatur wird nach Ermessen von Mazda auf Basis von technischen Notwendigkeiten entweder durch Reparieren/Lackieren oder Austausch des defekten Teils durchgeführt. Die Garantiereparatur schließt die Kosten für Aus- und Einbau entsprechend den Vorgaben des Herstellers ein. Ausgetauschte Teile gehen in den Besitz von Mazda über. Die Garantie für reparierte oder ersetzte Teile erlischt zum gleichen Zeitpunkt wie die betreffende Mazda Garantie. Garantiereparatur und Austausch unter Garantie verlängert nicht die betreffende Mazda Garantie. Falls aufgrund einer Garantiereparatur zusätzliche Wartungsarbeiten anfallen, übernimmt Mazda die einschlägigen Kosten einschließlich von erforderlichen Teilen und Schmiermitteln/Betriebsflüssigkeiten.

Falls die Garantiekosten den gegenwärtigen Wert des Mazda Fahrzeugs übersteigen, hat Mazda das Recht, entweder das Mazda Fahrzeug zu reparieren oder dessen augenblicklichen Wert anstelle von allen möglichen und zukünftigen Forderungen im Zusammenhang mit der Mazda Garantie auszubezahlen. Die Gesamtsumme der

Garantiereparaturen unter der Mazda Garantie ist wertmäßig auf den empfohlenen Verkaufspreis des Mazda Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Mazda Garantiestarts beschränkt.

 

 


Kunden-Informations-Zentrum

Mazda und die Mazda Vertragshändler/ServicePartner unternehmen alle Anstrengungen, damit Sie mit Ihrem Mazda Fahrzeug zufrieden sind. Bei Fragen rund um Ihr Mazda Fahrzeug steht Ihnen Ihr kompetenter Mazda Vertragshändler/ServicePartner gerne jederzeit zur Verfügung.

Die meisten Ihrer Anliegen wird Ihr Mazda Vertragshändler/ServicePartner zu Ihrer Zufriedenheit lösen können. Sollte es dennoch Fragen geben, die Sie direkt an uns, die Mazda Motors (Deutschland) GmbH, richten möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Mazda Kunden-Informations-Zentrum oder senden Sie uns einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail mit Ihrem Anliegen.

Telefonisch erreichen Sie das Kunden-Informations-Zentrum montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr unter der Rufnummer (0 21 73) 9 43–1 21.

Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an das Mazda Kunden-Informations-Zentrum, Hitdorfer Straße 73, 51371 Leverkusen.

Anfragen per Fax senden Sie bitte an (0 2173) / 943–388,

Anfragen per E-Mail an kundeninfo@mazda.de.

Noch eine Bitte: Halten Sie bei telefonischen Anfragen immer die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (17-stellige Buchstaben-Zahlenkombination) oder das Kfz-Kennzeichen Ihres Mazda bereit.

 

 

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